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Bundesbank: Kommuniqué der Europäischen Zentralbank und der Eesti Pank

Nachdem der Euro-Umrechnungskurs der estnischen Krone am 13. Juli 2010 vom EU-Rat durch eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft tritt, festgelegt wurde, werden die Europäische Zentralbank und die Eesti Pank die Entwicklung des Marktkurses der estnischen Krone gegenüber dem Euro im Rahmen des WKM II überwachen.

14.07.2010

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