Corporate Governance von Banken

Zur Notwendigkeit einer bankspezifischen Corporate Governance

von Gottfried Wohlmannsteter*

Ein Auszug aus dem "Handbuch Corporate Governance von Banken"** aus dem wir an dieser Stelle in loser Folge Auszüge ausgewählter Kapitel vorstellen.

Mit freundlicher Genehmigung des Verlags C.H. Beck/Vahlen


Auf die Darstellung der im Text vorhandenen Quellenangaben und Verweise wurde an dieser Stelle verzichtet. Diese finden sich in der zum Download zur Verfügung gestellten pdf-Datei des Kapitels.


Corporate Governance (CG) wird im deutschsprachigen Raum weitgehend als branchenübergreifendes Thema behandelt. Insbesondere die Praxis, aber auch der überwiegende Teil der Fachliteratur gehen unausgesprochen davon aus, dass sich kapitalmarktorientierte Unternehmen hinsichtlich ihrer Führung und der Einbindung in ihr Umfeld den grundsätzlich gleichen Herausforderungen gegenüber sehen. Konkret manifestiert sich diese Überzeugung in gesetzlichen Normen, die alle Unternehmen unabhängig von ihrem Geschäftsmodell über einen Kamm scheren, oder in einem CG Kodex, dessen Empfehlungen und Anregungen beispielsweise nicht danach unterscheiden, ob die CG eines Unternehmens vornehmlich durch den gesellschaftsrechtlich gesteckten Rahmen oder darüber hinaus durch eine staatliche Regulierung und Beaufsichtigung geprägt wird.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Diskussion um die Ursachen der Finanzmarktkrise grundsätzlichen Fragen der CG von Banken bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Als krisenverursachend werden allenfalls Fehlleistungen des Bankmanagements, nicht dagegen strukturelle Mängel der Unternehmensverfassung oder gar eine unzureichende Kontrolle durch den Markt angesprochen. Die sich dahinter verbergende, von Mülbert als Irrelevanzthese bezeichnete Einstellung, wonach sich der Bankensektor trotz einer funktionierenden CG in eine existentielle Krise gebracht hat, kann bei näherer Betrachtung kaum überzeugen. Untersuchungsergebnissen von Lindgren/Garcia/Saal zufolge verzeichneten allein in den Jahren von 1980 bis 1997 130 Länder (mehr als drei Viertel aller Mitgliedsländer des IWF) trotz vorheriger umfangreicher Reformen ihres Finanzsystems schwerwiegende Bankenkrisen. Angesichts dieser doch dramatischen Feststellung drängt sich unweigerlich die Frage nach systematischen Problemen bei der derzeitigen CG von Banken auf.




I. Thesen zur externen Corporate Governance

1.  Banken unterscheiden sich von anderen Unternehmen durch ihre Systemrelevanz, eine umfangreiche Regulierung und Beaufsichtigung sowie eine vergleichsweise hohe Intransparenz.

2.  Die Intransparenz ist unmittelbare Folge des Geschäftsmodells, das im Kern aus der Übernahme von Risiken besteht. Ob und in welchem Umfang Risiken schlagend werden, ist für alle an der CG Beteiligten schwer abschätzbar. Trotzdem erlaubt das geltende Rechnungslegungsmodell, dass Erträge ohne die korrespondierenden Risikokosten vereinnahmt werden. Der dadurch begründete moral hazard leistet einer gravierenden Fehlsteuerung Vorschub.

3.  Eine auf dieser Grundlage strukturierte Incentivierung des Managements pervertiert den ihr zugedachten Zweck und läuft den Interessen der equity-Governance zuwider. Verstärkt wird diese Konsequenz durch Anleger und Finanzmärkte, deren Augenmerk einseitig auf kurzfristig erzielbare hohe Renditen ausgerichtet ist.

4.  Ein Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Banken mit unterschiedlichen Renditeanforderungen birgt die erhebliche Gefahr einer Verzerrung des Wettbewerbs. Institute, die einem vergleichsweise höheren Ertragsdruck ausgesetzt sind, sind versucht bzw. gezwungen, höhere Risiken einzugehen.

5.  Trotz ihrer Intransparenz können sich Banken in vergleichsweise hohem Umfang verschulden. Ursächlich hierfür ist ein Sicherheitsnetz, das die debt-Governance und den Marktmechanismus als wichtiges Regulativ der externen CG schwächt. Dieses Sicherheitsnetz besteht aus der Einlagensicherung, einer Liquiditätssicherung durch die Zentralbank als lender of last resort und einer faktischen Staatsgarantie für systemrelevante Institute.

6.  Im System der externen CG erfordert diese Verzerrung eine Stärkung der debt- Governance. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Staat und Aufsichtsbehörde die den Gläubigern im generischen CG-Modell zugedachte Rolle komplementieren. Hierzu verfügt der Staat, solange er die Verbindlichkeiten systemrelevanter Banken de facto garantiert, über eine inhaltliche Legitimation.

7.  Eine hervorgehobene Rolle des Staats als Regulator wie als Anteilseigner wird von allen vorliegenden Untersuchungen jedoch überaus kritisch, als die Kreditwirtschaft lähmend und für den wirtschaftlichen Fortschritt insgesamt belastend gesehen. Empirische Forschungen belegen, dass Bankenregulierung und -aufsicht dann am wirksamsten sind, wenn sie die am Markt agierenden privaten Träger der externen CG bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Rolle unterstützen (private empowerment view). Hierzu zählt auch die Beseitigung bzw. Relativierung von impliziten wie expliziten Garantien, die den Überwachungsimpetus der Beteiligten schwächen oder gar außer Kraft setzen.

8.  In letzter Konsequenz kompromittiert insbesondere die Existenz system-relevanter Banken den debt-Governance-Mechanismus auf massive Art und Weise. Es gilt, Wege zu suchen, die die systemische Bedeutung auch der größten Banken begrenzen.


II. Thesen zur internen Corporate Governance

9.  Die für die externe CG der Bank besondere debt-Governance findet ihr Pendant und ihre operative Konkretisierung in der internen Risiko-Governance.

10.  Da sich im Aufsichtsrat keine geborenen Vertreter der debt- (externe Sicht) bzw. Risiko-Governance (interne Sicht) finden, sollten diese gekoren werden. Eine unabhängige Bankenaufsicht wäre die hierzu berufene Institution.

 11.  „Wem Gott ein Amt gegeben hat, dem gibt er auch den Verstand.“ Wer ein Bankaufsichtsratsmandat vergibt oder angetragen bekommt, sollte hierauf nicht vertrauen und im eigenen wie im Interesse der Bank die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

12.  Die Bildung eines Risikoausschusses lässt sich nur mit der derzeit vorherrschenden Überbesetzung des Aufsichtsorgans bei gleichzeitiger inhaltlicher Unterbesetzung rechtfertigen. Die Übernahme von Risiken ist das Kerngeschäft der Bank: Wenn nicht hiermit, womit sonst sollte sich das Plenum beschäftigen?

13.  Die Notwendigkeit einer umfassenden Einbettung des Risikomanagements in das Steuerungssystem der gesamten Bank ergibt sich unmittelbar aus dem Geschäftsmodell und ist eine essentielle Aufgabe des Managements.

14.  Eine richtig verstandene Risiko-Governance verlangt nach der Implementierung einer entsprechenden Risikokultur, die eine ausgewogene und Interessen wahrende Auflösung des banktypischen risk-return-trade-off sicherstellt.

15.  Die überwiegend quantitativ orientierten Risikomesskonzepte der vergangenen Jahre haben das Risikomanagement der Banken insgesamt deutlich voran gebracht. Der statistische Ansatz beinhaltet jedoch schwerwiegende konzeptionelle Defizite. Das quantitative Risikomanagement sollte daher durch Elemente eines qualitativ ausgerichteten Risikomanagements ergänzt werden. Eine diesbezüglich überzeugende Lösung, die die Lektionen der Finanzmarktkrise verarbeitet hat, ist derzeit noch nicht in Sicht.

16.  Das banktypische Geschäftsmodell ist durch eine zeitliche umgekehrte Reihenfolge von Ertrag und Aufwand gekennzeichnet. Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, die diesen Umstand ignorieren, setzen einen gravierenden Steuerungsfehlanreiz.
 

Resumee


Banken unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von den kapitalmarktorientierten (Industrie-)Unternehmen, die das Standardmodell der CG im Auge hat. Diese Abweichungen bewirken, dass klassische CG-Mechanismen bei Kreditinstituten nicht oder nur unzureichend greifen und sich im Extremfall sogar negativ auf den verfolgten Steue rungszweck auswirken können. Einheitliche und allgemein verbindliche CGRegeln sind daher für die besondere Situation von Banken nur eingeschränkt tauglich. Natürlich gibt es viele Gemeinsamkeiten. Dies darf jedoch nicht den Blick auf wesentliche, hauptsächlich durch das andersartige Geschäftsmodell der Banken begründete Unterschiede verstellen. Wer die wichtigsten Stellgrößen einer ordnungsgemäßen CG normieren will, muss sich der Mühe unterziehen zu differenzieren. Es ist höchste Zeit, in der wissenschaftlichen Befassung und im öffentlichen Diskurs über die prägenden Merkmale einer eigenständigen Corporate Governance von Banken nachzudenken und sich jenseits vereinfachender Pauschalierungen über die Konsequenzen für konkrete gesetzliche Festlegungen und anderweitig kodifizierte Verhaltensvorgaben Klarheit zu verschaffen.


Ein Auszug aus dem Kapitel
"Corporate Governance von Banken"


* Über den Autor:


Dipl.-Kfm. Gottfried Wohlmannstetter M.Sc., Mitglied der Geschäftsleitung der Barclays Bank plc Frankfurt Branch, Frankfurt a. M.


** Über das Buch:

Klaus J. Hopt und Gottfried Wohlmannstetter (Hrsg.), Handbuch Corporate Governance von Banken, München 2011

814 S.: Gebunden, Vahlen
ISBN 978-3-8006-3865-9


Mehr zum Buch und alle hier veröffentlichten Beiträge finden Sie auf unserer Überblickseite.

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